Rauchmelder

Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 16. Juli 2013 eine Rauchwarnmelderpflicht beschlossen. Die Warngeräte müssen ab sofort in Neubauten und bis Ende 2014 in bestehenden Gebäuden installiert werden. Jährlich sterben rund 400 Menschen in Deutschland bei Bränden, die Mehrzahl von ihnen in Privathaushalten. 95 Prozent fallen dabei nicht den Flammen zum Opfer sondern einer Rauchvergiftung. Rauchwarnmelder können diese Gefahren reduzieren. Sie warnen zuverlässig, auch im Schlaf, vor Brandrauch und geben ihnen die Möglichkeit sich selbst und andere in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr zu rufen. Doch wie genau sieht die neue Regelung aus? Wer ist für den Einbau und die Betriebsbereitschaft verantwortlich? Und in welchen Räumen müssen Rauchwarnmelder installiert werden? Ab wann gilt die Verpflichtung? Das Gesetz wurde am 22. Juli 2013 im Gesetzblatt verkündet. Damit gilt die Verpflichtung, wenn die Baugenehmigung nach diesem Tag erteilt wurde. Soweit keine Baugenehmigung erteilt wurde, z.B. bei Bauvorhaben im Kenntnisgabeverfahren, gilt die Verpflichtung, wenn das Gebäude bis zu diesem Tag noch nicht bezugsfertig war. Alle anderen Gebäude gelten als bestehende Gebäude. Gibt es eine Übergangsfrist? Eigentümerinnen und Eigentümer bestehender Gebäude sind verpflichtet, diese bis zum 31. Dezember 2014 entsprechend auszustatten.

Weitere Fragen und Antworten finden Sie hier: http://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/fragen-und-antworten-rund-um-das-thema-rauchwarnmelderpflicht/

 

Weitere Informationen zu diesem Thema aus www.rauchmelder-lebensretter.de (Sie verlassen unsere Internetseite)

Wo sollten Rauchmelder angebracht sein?

Installation Rauchmelder lassen sich auch ohne handwerkliches Geschick mit wenigen, dem Gerät beiliegenden Schrauben und Dübeln montieren. Damit Sie von Ihren Rauchmeldern optimalen Schutz erwarten können, müssen Sie bei der Installation folgendes beachten:

Befestigen Sie Rauchmelder

  • immer an der Zimmerdecke, da der Rauch nach oben steigt
  • an der Decke in der Raummitte bzw. mindestens 50 cm von Wänden entfernt
  • immer in waagerechter Position (auch bei Dachschrägen)
  • nicht in der Nähe von Luftschächten und nicht in starker Zugluft
  • nicht in der Dachspitze (wenigstens 30 bis 50 cm darunter)
  • nicht in Räumen, in denen normalerweise starker Dampf, Staub oder Rauch entsteht.

Spätestens alle 10 Jahre sollten Rauchmelder aus Sicherheitsgründen ausgetauscht werden. (siehe Herstellerangaben)

Hinweis Batteriebetriebene Rauchmelder können nur ausreichend Schutz liefern, wenn sie mit funktionsfähigen Batterien bestückt sind. Geräte, die der Norm DIN 14604 entsprechen, geben über einen Signalton zu erkennen, wenn ein Batteriewechsel bevorsteht. Sie sollten jedoch regelmäßig (ca. einmal im Monat) mit dem Testknopf die Funktionsfähigkeit des Gerätes überprüfen.

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11.11.2024 18:00 Uhr
Jugend Reichenbuch
JFW REB Übung
11.11.2024 19:30 Uhr
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Begehung Pflegeheim Diakonie
14.11.2024 19:00 Uhr
Einsatzabteilung Mosbach-Stadt
Übung Gruppe Absturzsicherung

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